Mietverwaltung
Allgemeine Verwaltung
- Vertretung des Eigentümers gegenüber den Mietern
- Vermietung in Abstimmung mit dem Eigentümer
- Abschluß der erforderlichen Mietverträge
- Überwachung und Durchsetzung der Hausordnung, ggf. auch durch Beauftragung eines Rechtsanwaltes
- Abnahme und Übergabe der Mietsache mit Ab- bzw. Übergabeprotokoll
- Mieterhöhung nach Mietvertrag und gesetzlichen Bestimmungen
- Kontoführung eines Mietkontos auf den Namen des Eigentümer
- Überwachung der Zahlungseingänge und ggf. Mahnung der Mieter
- Inkasso der Mieten und Nebenkosten, ggf. zwangsweise Beitreibung über den Rechtsanwalt
- Verwaltung von Mietkautionen
- Zahlungsverkehr sämtlicher der für das Mietobjekt anfallenden Steuern, Gebühren und Abgaben
- Rechnungsprüfung bezüglich der rechnerischen und sachlichen Richtigkeit
- Kostenabrechnung für die Heiz- / Warmwasserkostenabrechnung durch Wärmemessdienste
- Betriebskostenabrechnung mit den Mietern
- Erfassung aller Einnahmen und Ausgaben nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung
- Erstellung einer Gesamtabrechnung für den Eigentümer und dessen Steuerberater
- Anstellung von Personal (z.B. Hausmeister)
- Erledigung des Schriftverkehrs
Technische Mietverwaltung
- Veranlassung notwendiger Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten
- Veranlassung von Ausschreibungen und Vergabe von Instandhaltungsmaßnahmen bzw. Reparaturen
- Regelmäßige Begehung und Kontrolle des Objekts
- Erstellung eines Zustandsberichts mit Empfehlung für Erhaltungsarbeiten
- Beratung bei Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen
- Einleitung von Sofortmaßnahmen in Notfällen
