Mietverwaltung

Allgemeine Verwaltung

  • Vertretung des Eigentümers gegenüber den Mietern
  • Vermietung in Abstimmung mit dem Eigentümer
  • Abschluß der erforderlichen Mietverträge
  • Überwachung und Durchsetzung der Hausordnung, ggf. auch durch Beauftragung eines Rechtsanwaltes
  • Abnahme und Übergabe der Mietsache mit Ab- bzw. Übergabeprotokoll
  • Mieterhöhung nach Mietvertrag und gesetzlichen Bestimmungen
  • Kontoführung eines Mietkontos auf den Namen des Eigentümer
  • Überwachung der Zahlungseingänge und ggf. Mahnung der Mieter
  • Inkasso der Mieten und Nebenkosten, ggf. zwangsweise Beitreibung über den Rechtsanwalt
  • Verwaltung von Mietkautionen
  • Zahlungsverkehr sämtlicher der für das Mietobjekt anfallenden Steuern, Gebühren und Abgaben
  • Rechnungsprüfung bezüglich der rechnerischen und sachlichen Richtigkeit
  • Kostenabrechnung für die Heiz- / Warmwasserkostenabrechnung durch Wärmemessdienste
  • Betriebskostenabrechnung mit den Mietern
  • Erfassung aller Einnahmen und Ausgaben nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung
  • Erstellung einer Gesamtabrechnung für den Eigentümer und dessen Steuerberater
  • Anstellung von Personal (z.B. Hausmeister)
  • Erledigung des Schriftverkehrs

Technische Mietverwaltung

  • Veranlassung notwendiger Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten
  • Veranlassung von Ausschreibungen und Vergabe von Instandhaltungsmaßnahmen bzw. Reparaturen
  • Regelmäßige Begehung und Kontrolle des Objekts
  • Erstellung eines Zustandsberichts mit Empfehlung für Erhaltungsarbeiten
  • Beratung bei Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen
  • Einleitung von Sofortmaßnahmen in Notfällen